Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 4 Ws 541/07

4 Ws 541/07Obergericht12.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 541/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-12

Aktenzeichen: 4 Ws 541/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0212.4WS541.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der Beschwerde des Verteidigers wird der angefochtene Beschluss auf die Anschlussbeschwerde abgeändert: Die nach dem Urteil der 1. großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Münster vom 4. Oktober 2006 aus der Staatskasse an den Pflichtverteidiger zu gewährende Vergütung wird auf 3.132,62 € festgesetzt.

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