4 Ws 541/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 4 Ws 541/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 4 Ws 541/07
4 Ws 541/07Obergericht12.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 541/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-12
Aktenzeichen: 4 Ws 541/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0212.4WS541.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der Beschwerde des Verteidigers wird der angefochtene Beschluss auf die Anschlussbeschwerde abgeändert: Die nach dem Urteil der 1. großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Münster vom 4. Oktober 2006 aus der Staatskasse an den Pflichtverteidiger zu gewährende Vergütung wird auf 3.132,62 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.