27 U 122/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 27 U 122/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 27 U 122/07
27 U 122/07Obergericht12.02.2008
Regest
Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 122/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-12
Aktenzeichen: 27 U 122/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0212.27U122.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 60 InsO
Leitsätze
Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Juni 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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