4 U 171/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 4 U 171/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 171/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-31
Aktenzeichen: 4 U 171/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0131.4U171.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 8 I, III Nr. 1; 3; 4 Nr. 11 UWG; § 4 III, VI HWG
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 20. September 2007 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 24. Juli 2007 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zu-rückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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