Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-30, 8 U 94/07

8 U 94/07Obergericht30.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 94/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-30

Aktenzeichen: 8 U 94/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0130.8U94.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 6. März 2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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