15 W 334/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-22, 15 W 334/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-22, 15 W 334/07
15 W 334/07Obergericht22.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 334/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 15 W 334/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0122.15W334.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 1) hat die in dem weiteren Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Darüber hinaus hat er den weiteren Beteiligten die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstanden außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.