22 U 113/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-17, 22 U 113/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-17, 22 U 113/07
22 U 113/07Obergericht17.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 113/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 22 U 113/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0117.22U113.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juli 2007
verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
C abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Drittwiderklage wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagten
keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche
gegen die Beklagten zu 1. und 2. zustehen im Zusammenhang
mit dem notariellen Kaufvertrag vom 22. Februar 1995 des Notars
Dr. T (UR-Nr. 56/1995) und im Zusammenhang mit den
Verhandlungen der Repräsentanten der Beklagten zu 1., die diesem
Vertrag vorausgegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Drittwider-
beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger und die Drittwiderbeklagte können die Zwangsvollstreckung
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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