Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-16, 8 U 138/06

8 U 138/06Obergericht16.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 138/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-16

Aktenzeichen: 8 U 138/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0116.8U138.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. Mai 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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