Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-15, 4 Ws 576/07

4 Ws 576/07Obergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 576/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: 4 Ws 576/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0115.4WS576.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus wird angeordnet.

Die Haftprüfung für die nächsten 3 Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.

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