4 UF 349/96•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-15, 4 UF 349/96
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-15, 4 UF 349/96
4 UF 349/96Obergericht15.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 349/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-15
Aktenzeichen: 4 UF 349/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0115.4UF349.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten ... wird das am 11. Juni 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts ... - Familiengericht - Dortmund abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende monatliche Unterhaltsbeträge zu zahlen:
-
von Januar bis Juli 1996 445,00 DM
-
für September 1996 95,00 DM.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz tragen der Beklagte 23 % und die Klägerin 77 %.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Beklagte 35 % und die Klägerin 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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