Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-15, 4 UF 349/96

4 UF 349/96Obergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 349/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: 4 UF 349/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0115.4UF349.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten ... wird das am 11. Juni 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts ... - Familiengericht - Dortmund abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende monatliche Unterhaltsbeträge zu zahlen:

  1. von Januar bis Juli 1996 445,00 DM

  2. für September 1996 95,00 DM.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten erster Instanz tragen der Beklagte 23 % und die Klägerin 77 %.

Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Beklagte 35 % und die Klägerin 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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