8 U 61/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-14, 8 U 61/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 61/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-14
Aktenzeichen: 8 U 61/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0114.8U61.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Januar 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise abgeändert, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist.
Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten weitere 17.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13. Februar 2006 zu zahlen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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