34 U 36/09•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-11, 34 U 36/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 36/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-11
Aktenzeichen: 34 U 36/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0111.34U36.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.07.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwen¬den, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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