3 Ss 528/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 3 Ss 528/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 3 Ss 528/07
3 Ss 528/07Obergericht08.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 528/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-08
Aktenzeichen: 3 Ss 528/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0108.3SS528.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 315 b, 315 StGB
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a) soweit der Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr verurteilt worden ist,
b) im Rechtsfolgenausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Dorsten zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
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