Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 15 W 195/07

15 W 195/07Obergericht08.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 195/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-08

Aktenzeichen: 15 W 195/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0108.15W195.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Kosten sowie der Festsetzung des Gegenstandswertes abgeändert wird.

Die Beteiligten zu 1) und 2) haben der Beteiligten zu 3) die im Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens insgesamt wird auf 6.000 € festgesetzt.

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