15 W 195/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 15 W 195/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-08, 15 W 195/07
15 W 195/07Obergericht08.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 195/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-08
Aktenzeichen: 15 W 195/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0108.15W195.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Kosten sowie der Festsetzung des Gegenstandswertes abgeändert wird.
Die Beteiligten zu 1) und 2) haben der Beteiligten zu 3) die im Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens insgesamt wird auf 6.000 € festgesetzt.
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