3 Ws 707-709/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-03, 3 Ws 707-709/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-03, 3 Ws 707-709/07
3 Ws 707-709/07Obergericht03.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 707-709/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-03
Aktenzeichen: 3 Ws 707-709/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0103.3WS707.709.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 67 d Abs. 5 StGB, § 140 StPO
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 28.11.2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde - an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
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