(2) 4 Ausl. 504/99 (416/07)•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-28, (2) 4 Ausl. 504/99 (416/07)
Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-28, (2) 4 Ausl. 504/99 (416/07)
(2) 4 Ausl. 504/99 (416/07)Obergericht28.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — (2) 4 Ausl. 504/99 (416/07) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-28
Aktenzeichen: (2) 4 Ausl. 504/99 (416/07)
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1228.2.4AUSL504.99.416.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die – erneute – Auslieferung des Verfolgten aus Deutschland nach Frankreich zur Strafverfolgung wegen der in dem Haftbefehl des Untersuchungsrichters beim Landgericht Paris (Tribunal de Grande Instance de Paris) vom 12. Januar 1999 (Nr. xxx) in Verbindung mit der Sachverhaltsschilderung im Bericht der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Paris vom 01. Oktober 1999 näher bezeichneten Tat wird nunmehr für unzulässig erklärt.
Der – förmliche – Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 17. Januar 2005
(xxx) wird aufgehoben.
Damit sind zugleich auch die Beschlüsse des Senats vom 11. und 24. August 2005 (xxx) sowie vom 10. Mai 2007 (xxx) betreffend die Haftverschonung gegenstandslos.
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