I-28 U 4/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-18, I-28 U 4/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-18, I-28 U 4/07
I-28 U 4/07Obergericht18.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 4/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-18
Aktenzeichen: I-28 U 4/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1218.I28U4.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 22.11.2006 verkündete Urteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen, dies jedoch mit der Maß-gabe, dass die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger zu 1. und der Klägerin zu 2. jeweils zu 50% auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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