Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-18, 26 U 94/07

26 U 94/07Obergericht18.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 94/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-18

Aktenzeichen: 26 U 94/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1218.26U94.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Juni 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Vergleich des Landgerichts Bielefeld vom 28. Januar 2006 ( 3 O 474/05 ) wird für unzulässig erklärt.

Die Beklagte wird verurteilt, die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung des vorgenannten Vergleichs an den Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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