15 W 224/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-06, 15 W 224/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-06, 15 W 224/07
15 W 224/07Obergericht06.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 224/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-06
Aktenzeichen: 15 W 224/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1206.15W224.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Auf die erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Entscheidung des Amtsgerichts vom 19.05.2006 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Regelung über die Vergütung des Verwalters in § 12 c der Teilungserklärung vom 06.09.1984 nichtig ist.
Die Gerichtskosten aller Instanzen des Verfahrens werden den Beteiligten zu 2) auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch das Beschwerdeverfahren 9 T 180/04 LG Essen entstanden sind. Diese sind vom Beteiligten zu 1) zu tragen.
Der Geschäftswert wird für alle Instanzen auf jeweils 10.000 € festgesetzt.
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