Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-22, 10 U 24/07

10 U 24/07Obergericht22.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 24/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-22

Aktenzeichen: 10 U 24/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1122.10U24.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Januar 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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