Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 3 Ws 320/07

3 Ws 320/07Obergericht20.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 320/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-20

Aktenzeichen: 3 Ws 320/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1120.3WS320.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der III. Strafkammer vom 24.04.2007 insoweit abgeändert, als die Pflichtverteidigervergütung auf 967,42 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Anschlussbeschwerde wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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