3 Ws 320/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 3 Ws 320/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 3 Ws 320/07
3 Ws 320/07Obergericht20.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 320/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 3 Ws 320/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1120.3WS320.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der III. Strafkammer vom 24.04.2007 insoweit abgeändert, als die Pflichtverteidigervergütung auf 967,42 € festgesetzt wird.
Die weitergehende Anschlussbeschwerde wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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