Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-15, 27 U 72/07

27 U 72/07Obergericht15.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 72/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-15

Aktenzeichen: 27 U 72/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1115.27U72.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.04.2007 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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