7 U 22/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-13, 7 U 22/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 22/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-13
Aktenzeichen: 7 U 22/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1113.7U22.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
die Grundfläche der Gartenlaube, die auf der Gartenparzelle Nr. 14 der Kleingartenanlage des Klägers, T-Str., ####1 D aufsteht, so zu verkleinern, dass sie einschließlich überdachten Freisitz nicht mehr als 24 m² beträgt,
die Höhe der Gartenlaube so zu verändern, dass die Traufhöhe nicht mehr als 2,25 m und die Firsthöhe nicht mehr als 3,55 m beträgt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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