Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-08, 3 Ss OWi 406/07

3 Ss OWi 406/07Obergericht08.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 406/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 406/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1108.3SS.OWI406.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

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