2 Ws 331/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-08, 2 Ws 331/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-08, 2 Ws 331/07
2 Ws 331/07Obergericht08.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 331/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-08
Aktenzeichen: 2 Ws 331/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1108.2WS331.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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