Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-07, 2 Ws 289/07

2 Ws 289/07Obergericht07.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 289/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-07

Aktenzeichen: 2 Ws 289/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1107.2WS289.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 31. Juli 2007 wird aufgehoben.

Die Rechtsanwalt H., C, aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung wird auf 829,79 EURO (in Worten: achthundertneunundzwanzig 79/100 EURO) festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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