21 U 80/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-30, 21 U 80/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 80/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-30
Aktenzeichen: 21 U 80/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1030.21U80.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.3.2007 verkündete Schlußurteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich der durch die zurückgenommene Anschlußberufung verursachten Kosten – haben je zur Hälfte der Kläger und die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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