Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-30, 21 U 80/07

21 U 80/07Obergericht30.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-30

Aktenzeichen: 21 U 80/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1030.21U80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.3.2007 verkündete Schlußurteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich der durch die zurückgenommene Anschlußberufung verursachten Kosten – haben je zur Hälfte der Kläger und die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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