3 U 170/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-29, 3 U 170/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 170/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: 3 U 170/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1029.3U170.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.06.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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