4 U 89/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-25, 4 U 89/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 89/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: 4 U 89/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1025.4U89.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. April 2007 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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