4 U 99/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-23, 4 U 99/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-23, 4 U 99/07
4 U 99/07Obergericht23.10.2007
Regest
"Virtuelles Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprüfung des beworbenen Internetangebots
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 99/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-23
Aktenzeichen: 4 U 99/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1023.4U99.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 8 Abs. 1; 3; 4 Nr. 10 UWG
Leitsätze
"Virtuelles Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprüfung des beworbenen Internetangebots
Tenor
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 15.05.2007 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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