20 U 215/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-19, 20 U 215/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-19, 20 U 215/06
20 U 215/06Obergericht19.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 215/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-19
Aktenzeichen: 20 U 215/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1019.20U215.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. September 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge leistet.
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