9 U 113/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-16, 9 U 113/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 113/06 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-16
Aktenzeichen: 9 U 113/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1016.9U113.06.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. Juni 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist hinsichtlich des Schmerzensgeldleistungsanspruchs dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldensanteils des Klägers von ¼ gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte vorbehaltlich eines Anspruchsüber-gangs auf Dritte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen Schäden aus dem Unfallereignis mit dem Lkw der britischen Streitkräfte am 08. April 2004 in K auf der Kreuzung G-Straße/M-Straße nach einer Quote von ¾ zu ersetzen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis mit dem Lkw der britischen Streitkräfte am 08. April 2004 in K auf der Kreuzung G-Straße/M-Straße unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldensanteils des Klägers von ¼ zu ersetzen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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