Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-16, 21 U 43/07

21 U 43/07Obergericht16.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 43/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-16

Aktenzeichen: 21 U 43/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1016.21U43.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Streithelferin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung des Landgerichts wie folgt abgeändert wird:

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53 %, mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe. Diese trägt die Beklagte in vollem Umfang.

Die Kosten der Berufung trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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