5 U 21/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-31, 5 U 21/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: 5 U 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0531.5U21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Dezember 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz.
Die Berufungsbeklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufungsbeklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungskläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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