Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-31, 24 U 150/04

24 U 150/04Obergericht31.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 150/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-31

Aktenzeichen: 24 U 150/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0531.24U150.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5.11.2004 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelfer des Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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