Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-29, 21 U 73/06

21 U 73/06Obergericht29.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 73/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-29

Aktenzeichen: 21 U 73/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0529.21U73.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels – das am 04.04.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.105,- EUR zu zahlen Zug um Zug gegen Beseitigung des Mangels an der Eigentumswohnung der Beklag-ten Nr. 3 im Hause I-Strasse in I, der darin besteht, dass der Bereich vor dem Badezimmer der Wohnung der Beklagten gepflastert und dadurch zur Terras-se der Nachbarwohnung Nr. 4 gehörig erscheint.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufge-hoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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