4 Ss OWi 255/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-10, 4 Ss OWi 255/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-10, 4 Ss OWi 255/07
4 Ss OWi 255/07Obergericht10.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 255/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-10
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 255/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0510.4SS.OWI255.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit folgender Maßgabe verworfen:
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Nichtvorlegens eines Nachweises lenkfreier Tage in Tateinheit mit fahrlässigem Geschwindigkeitsver-stoß und mit fahrlässigem Verstoß gegen das Anlegen eines Sicher-heitsgurtes zu einer Geldbuße von 190 EUR verurteilt.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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