Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-08, 4 Ws 210/07

4 Ws 210/07Obergericht08.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 210/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-08

Aktenzeichen: 4 Ws 210/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0508.4WS210.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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