Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-07, 3 Ws 225/07

3 Ws 225/07Obergericht07.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 225/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-07

Aktenzeichen: 3 Ws 225/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0507.3WS225.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss der VII. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 15.02.2007 wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.

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