Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-07, 13 U 12/07

13 U 12/07Obergericht07.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 12/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-07

Aktenzeichen: 13 U 12/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0507.13U12.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Teilurteil der 1. Zivilkammer des

Landgerichts Bielefeld vom 20.12.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Be-

klagten zu 2) in erster Instanz trägt die klagende Erbengemeinschaft. Im Übrigen

bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten, und

zwar auch hinsichtlich der Kosten der Nebenintervenientin..

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die klagende Erbengemeinschaft kann die

Vollstreckung seitens des Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 %

des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2) vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-

ges leistet.

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