7 U 52/05•Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-27, 7 U 52/05
Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-27, 7 U 52/05
7 U 52/05Obergericht27.04.2007
Regest
Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung: Umqualifizierung eines Mietverhältnisses über ein Gesellschaftergrundstück in Eigenkapital; "Stehenlassen" der Gesellschafterleistung bei Verzicht auf mögliche Beendigung des Mietverhältnisses infolge gesellschaftsrechtlicher Stellung ("finanzierender" Gesellschafter)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 52/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-27
Aktenzeichen: 7 U 52/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0427.7U52.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 143 Abs. 1, 135, 129 InsO; 32a Abs. 3 GmbHG
Leitsätze
Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung: Umqualifizierung eines Mietverhältnisses über ein Gesellschaftergrundstück in Eigenkapital; "Stehenlassen" der Gesellschafterleistung bei Verzicht auf mögliche Beendigung des Mietverhältnisses infolge gesellschaftsrechtlicher Stellung ("finanzierender" Gesellschafter)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 108.655,60 € nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.05.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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