Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-26, 22 U 117/06

22 U 117/06Obergericht26.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 117/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-26

Aktenzeichen: 22 U 117/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0426.22U117.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06. Juni 2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die gegen den Beklagten zu 2. gerichtete Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 155.400,89 € festgesetzt.

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