Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-17, 3 Ws 179/07

3 Ws 179/07Obergericht17.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 179/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-17

Aktenzeichen: 3 Ws 179/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0417.3WS179.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG).

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