3 Ws 179/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-17, 3 Ws 179/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-17, 3 Ws 179/07
3 Ws 179/07Obergericht17.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 179/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-17
Aktenzeichen: 3 Ws 179/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0417.3WS179.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG).
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