2 (s) Sbd. IX - 136/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-16, 2 (s) Sbd. IX - 136/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-16, 2 (s) Sbd. IX - 136/06
2 (s) Sbd. IX - 136/06Obergericht16.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 (s) Sbd. IX - 136/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-16
Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. IX - 136/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0416.2S.SBD.IX136.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 Abs. 1 RVG für die Tätigkeit im Verfahren vor dem Landgericht Bochum nach der Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht wird abgelehnt.
Im Übrigen ist eine Sachentscheidung des Senats über den Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr betreffend die Tätigkeit im Revisionsverfahren nicht veranlasst.
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