4 W 25/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-29, 4 W 25/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 25/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: 4 W 25/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0329.4W25.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die zunächst Bezug genommen wird, zurückgewiesen. Gegen eine Einordnung der Antragsgegnerin als private Verkäuferin bei der Internetplattform eBay spricht neben der erheblichen Anzahl der Verkaufsgeschäfte die Tatsache, dass die Antragsgegnerin dafür zumindest zeitweilig jedenfalls 63 Angebote gleichzeitig im Rahmen eines eBay-Shop präsentiert hat. Gerade die damit verbundene Angebotsstruktur dient in erster Linie unternehmerisch tätigen Anbietern zur Präsentation eines weiter gefächerten Warenangebots. Der Verbraucher verbindet damit in aller Regel auch einen unternehmerisch tätigen Anbieter. Dieser Eindruck wird im vorliegenden Fall noch dadurch verstärkt, dass die Antragsgegnerin auch selbst Waren angekauft hat, die sie zumindest teilweise zeitnah zum Wiederverkauf angeboten hat. Die Gesamtschau dieser Umstände lässt nur den Schluss zu, dass die Antragsgegnerin zum hier entscheidenden Zeitpunkt im Sinne des weit auszulegenden Begriffes unternehmerisch tätig geworden ist.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (§ 127 Abs. 4 ZPO).
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