Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-27, 3 Ws 661/06

3 Ws 661/06Obergericht27.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 661/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 3 Ws 661/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0327.3WS661.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die an die Drittbeteiligte aus der Landeskasse zu

erstattende Entschädigung auf 328,74 € festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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