Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-26, 15 W 131/06

15 W 131/06Obergericht26.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 131/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-26

Aktenzeichen: 15 W 131/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0326.15W131.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000 € festgesetzt.

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