27 U 58/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-22, 27 U 58/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 58/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 27 U 58/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0322.27U58.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das 4. November 2005 verkündete Versäumnisteil- und Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen:
der Beklagte zu 3) seine eigenen außergerichtlichen Kosten allein - wie bereits am 16. Mai 2006 beschlossen - sowie 7 % der Gerichtskosten und 16 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 2),
der Beklagte zu 2) seine eigenen außergerichtlichen Kosten sowie 93 % der Gerichtskosten und 84 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin allein und 7 % der Gerichtskosten und 16 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 3).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.