3 U 54/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-14, 3 U 54/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 54/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: 3 U 54/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0314.3U54.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 09.11.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die auf Grund der verspäteten Faszienspaltungsoperation am 23.01.2003 entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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