2 Ws 58/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-12, 2 Ws 58/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 58/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-12
Aktenzeichen: 2 Ws 58/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0312.2WS58.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten(§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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