Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-07, 20 U 132/06

20 U 132/06Obergericht07.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 132/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-07

Aktenzeichen: 20 U 132/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0307.20U132.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.05.2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.